Heute ist der Tag der freien Vornamenswahl. Diesen Ändere-deinen-Namen-Tag am 13. Februar 2017 darf zum Anlass genommen werden, um sich mit einem beliebigen Vornamen ansprechen zu lassen. Eingeführt wurde der Aktionstag im Jahr 1987 in den USA, der als „Get A Different Name Day“ bekannt ist. Der Tag ist insbesondere für denjenigen, die sich mit ihren Namen gestraft fühlen. Zumindest einmal im Jahr eine Erleichterung zu gönnen.
In Österreich ist die Namensrechts im Bundesgesetz vom 22. März 1988 nachzulesen. (Namensänderungsgesetz – NÄG StF: BGBl. Nr. 195/1988) Neben den Grundvoraussetzung im §1 – Antrag auf Namensänderung, wird im §2 – Voraussetzung zu Bewilligung beschrieben. Wann einer dieser Gründe eintritt, kommt es auch zu einer deutlichen Kostenminimierung, ausgenommen ist der Wunschname.
Kosten-Übersicht
Für den Antrag
- Generell: 14,30 Euro
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 8,60 Euro
Zusätzlich
- Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
- Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 2,30 Euro pro Bogen
Bei Fehlen eines Grundes („Wunschname“):
Für den Antrag
- Generell: 14,30 Euro
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 8,60 Euro
Für die Bewilligung der Namensänderung
- Bundesgebühr: 382,60 Euro
- Bundesverwaltungsabgabe:
- Generell: 163 Euro
- Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro
Zusätzlich
- Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
- Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 2,30 Euro pro Bogen
Zusätzliche Informationen
Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:
Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.